„Nach einer gründlichen Prüfung des Referentenentwurfs der Postgesetz-Novelle – bzw. des Postrechtsmodernisierungsgesetzes – müssen wir vorrangig festhalten: Das Gesetz wird in seiner jetzigen Form für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu höheren Kosten führen und dem Wettbewerb schaden.“
Längst überfällig, aber nun endlich da: die Novelle des über ein Vierteljahrhundert alten Postgesetztes. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt es, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur lange erwarteten Postgesetz-Novelle vorgelegt hat. Denn das veraltete Postgesetz stammt aus einer Zeit, in der niemand gedacht hätte, dass die Paketbranche bald so rasant an Bedeutung dazugewinnen würde.
„Wir bedauern es sehr, dass der Bundesrat heute die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nicht beschlossen hat. Damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für die Änderung der Straßenverkehrsordnung und die Einführung des von uns lange geforderten Verkehrszeichens ,Ladebereich'. Leider hat der Bundesrat mit seiner Blockade verhindert, dass das Verkehrsrecht modernisiert wird.“
Die schwierige wirtschaftliche Lage geht auch in diesem Jahr nicht spurlos an der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) vorbei: Für das Weihnachtsgeschäft (November und Dezember) rechnet der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) in einem Ausblick mit einem leichten Rückgang bei den KEP-Sendungen zwischen 0 % und 2 %. Insgesamt werden in Deutschland voraussichtlich knapp 715 Mio. KEP-Sendungen (B2C, B2B, C2C) in der Weihnachtszeit transportiert – ca. 10 Mio. weniger als im Weihnachtsgeschäft 2022.
„Wir begrüßen die bundesweiten Schwerpunktprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in der Paketbranche. Die Kontrollen tragen signifikant dazu bei, dass die wenigen ‚schwarzen Schafe‘ in der Branche nicht den Ruf der übrigen soliden, anständigen Unternehmen schädigen. Unsere Mitgliedsunternehmen und wir setzen uns mit allen Mitteln dafür ein, dass in der gesamten Branche faire und gute Arbeitsbedingungen herrschen und unterstützen den Zoll vollumfänglich bei seinen Untersuchungen.“
Das am vergangenen Freitag von Verdi vorgelegte Gutachten, in dem die Forderung nach einem Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung wiederholt wird, beruht weitgehend auf unzutreffenden, lückenhaften und einseitigen Annahmen zu den Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Es lässt die tatsächlichen Gegebenheiten außer Acht und gelangt mit seiner Forderung nach einem Berufsverbot für mittelständische Paketunternehmer zu rechtlich nicht haltbaren Ergebnissen.
Um die Klimaschutzanstrengungen des Straßengüterverkehrs spürbar zu beschleunigen, muss der Steuersatz für fortschrittliche Biokraftstoffe zügig gesenkt werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordert eine Allianz aus Verkehrs- und Logistikverbänden hierfür eine Ergänzung des Energiesteuergesetzes.
Die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) hat im vergangenen Jahr erneut ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung bewiesen. Trotz weltwirtschaftlicher und -politischer Unwägbarkeiten und Unsicherheiten haben die Paketdienste 2022 sowohl private als auch gewerbliche Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland zuverlässig mit 4,15 Mrd. Sendungen beliefert. Das außergewöhnlich starke Wachstum im KEP-Markt in den vergangenen Jahren findet damit ein Ende. Verglichen mit dem hohen Ausgangsniveau im Jahr 2021 ist der Markt 2022 rückläufig (-7,9 %), bleibt aber mit einem Plus von 14 % deutlich über dem Vor-Corona-Niveau. Der Gesamtumsatz geht um 3,5 % auf 26 Mrd. Euro zurück. Diese und viele weitere Ergebnisse liefert die KEP-Studie 2023, die der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) heute in Berlin vorgestellt hat.
„Den Paketdiensten ist der Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Auch angesichts des aktuellen Fach- und Arbeitskräftemangels ist die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen und eine wertschätzende Zusammenarbeit essenziell. Durch das etablierte Präqualifizierungsverfahren PQ KEP sowie die internen Auditprogramme der Unternehmen wird sichergestellt, dass die geforderten Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwacht und eingehalten werden."
Wer sich nicht nur auf den Osterhasen verlassen will, wenn es um die Zustellung von Osterpaketen an Freunde und Verwandte geht, verschickt bunte Eier und Schokolade über einen Paketdienst. Die Zustellerinnen und Zusteller liefern die Geschenke flächendeckend in ganz Deutschland, schnell und zuverlässig aus. Auch Versenderinnen und Versender sowie Empfängerinnen und Empfänger können dazu beitragen, dass die Überraschungen pünktlich, heil und nachhaltig zugestellt werden.