Ein Verbot von Vertragspartnerschaften bei der Paketzustellung ist rechtlich in mehrfacher Hinsicht unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. jur. Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn.
Im Weihnachtsgeschäft 2023 (November und Dezember) beförderten die Paketdienstleister 725 Mio. Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP). Das entspricht exakt der Menge aus dem Weihnachtsgeschäft des Vorjahres und übertrifft die Prognose, die der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes veröffentlicht hat, um 10 Mio. Sendungen.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich für Offenheit, Toleranz und Respekt gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund ein. Die Paketbranche lebt von kultureller Vielfalt: Menschen aus aller Welt arbeiten bei den Paketdienstleistern und halten die Branche am Laufen.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt ein neues Mitglied: nox Germany ist zum 1. Januar 2024 dem Verband beigetreten. „Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit nox“, sagt der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann. „Gemeinsam mit unserem neuen Mitglied können wir die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) noch intensiver und wirkungsvoller vorantreiben."
Die Bundesregierung muss die Unternehmen bei Entscheidungen, die sie wirtschaftlich belasten, besser einbeziehen. Die Wirtschaft fühlt sich von der Politik nicht gehört und eingebunden. Ausdruck davon sind die für nächste Woche angekündigten Protestaktionen der Landwirtschaft und des Transportgewerbes. Auch wenn der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sich nicht an den Aktionen beteiligen wird, können wir den Ärger der betroffenen Unternehmen nachvollziehen.
Die frisch veröffentlichte Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zeigt: Das Prüfsiegel PQ KEP ist das wirksamste Instrument, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Regeln bei Vertragspartnern in der Paketbranche sicherzustellen.
„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung plant, die Bundesanteile an der Deutschen Post zu verkaufen. Seit Jahren fordern wir, dass sich der Bund von seinen Anteilen an der Post trennen soll. Nur so kann sich die Regierung aus dem Interessenkonflikt, in dem sie sich befindet, befreien. Denn einerseits reguliert sie die Briefporti der Deutschen Post, andererseits profitiert sie von hohen Gewinnen aus eben diesem Bereich, die durch die weiten Regulierungsspielräume überhaupt erst ermöglicht werden. Die Chance, diese Schieflage zu beseitigen, muss jetzt ergriffen werden!“
Noch zwölfmal schlafen, dann ist Weihnachten! Wer zu den Festtagen Geschenke und Weihnachtsnaschereien an seine Liebsten verschicken will, ist mit einem Paketdienst gut bedient. Die Unternehmen stellen die Sendungen schnell und zuverlässig zu. Aber auch die Versenderinnen und Versender können dazu beitragen, dass ihre Geschenke pünktlich und heil unter dem Weihnachtsbaum landen.
„Nach einer gründlichen Prüfung des Referentenentwurfs der Postgesetz-Novelle – bzw. des Postrechtsmodernisierungsgesetzes – müssen wir vorrangig festhalten: Das Gesetz wird in seiner jetzigen Form für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu höheren Kosten führen und dem Wettbewerb schaden.“
Längst überfällig, aber nun endlich da: die Novelle des über ein Vierteljahrhundert alten Postgesetztes. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt es, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur lange erwarteten Postgesetz-Novelle vorgelegt hat. Denn das veraltete Postgesetz stammt aus einer Zeit, in der niemand gedacht hätte, dass die Paketbranche bald so rasant an Bedeutung dazugewinnen würde.