Im Weihnachtsgeschäft 2020 (November und Dezember) beförderten die Paketdienste in Deutschland ein Rekordvolumen von rund 775 Mio. Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP-Sendungen). Treiber waren dabei vor allem die Paketsendungen an die Endverbraucher: Sie stiegen im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft 2019 um 80 Mio. auf 435 Mio. Sendungen (B2C-Paketsendungen, ohne Express und Kurier). Das sind noch einmal rund 15 Mio. mehr Sendungen als im Oktober erwartet. Diese und weitere Ergebnisse liefert die abschließende Analyse des Weihnachtsgeschäfts 2020, die die KE-CONSULT Kurte&Esser GbR im Auftrag des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) erstellt hat.
Die Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post AG (DPAG) für den Zeitraum 2019 bis 2021 durch die Bundesnetzagentur ist rechtswidrig. Dies entschied am 04.01.2021 das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren auf Antrag des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).
Zu dem von der Bundesregierung und den Bundesländern vereinbarten harten Lockdown und der Schließung des Einzelhandels bis zum 10. Januar 2021 äußert sich Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK).
Nur noch wenige Wochen bis Weihnachten: Es ist ein schöner Brauch, Freunden und Verwandten Weihnachtsgeschenke per Paketdienst zuzusenden. In diesem Jahr wird dieser Weg des Schenkens aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen besonders stark genutzt werden. Die Mitgliedsunternehmen des Paketverbands BIEK liefern auch in der Weihnachtszeit Pakete schnell und zuverlässig aus — aber auch Versender können dazu beitragen, dass die Geschenksendungen pünktlich und unversehrt eintreffen.
Auf Einladung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer fand gestern der Nutzfahrzeuggipfel statt. Zu dem Spitzentreffen äußert sich der Vorsitzende des Paketverbands BIEK, Marten Bosselmann.
Der Paktverband BIEK hat gegen die Bundesnetzagentur ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingeleitet, da die Bundesnetzagentur bislang die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu überhöhten Briefporti der Deutschen Post AG (DP AG) nicht umsetzt.
Die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) verzeichnet im ersten Halbjahr 2020 ein deutliches Wachstum. Das Sendungsvolumen ist in diesem Zeitraum um 7,4 % gestiegen. Dabei legten die Paketsendungen um satte 8,9 % zu, während die Express- und Kuriersendungen um 0,5 % zurückgingen.
Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden: Der Deutschen Post (DP AG) ist es verboten, Zustellfahrzeuge ohne die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen.
Der Paketverband BIEK (Bundesverband Paket und Expresslogistik) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt, die letzte Erhöhung des Briefportos zu korrigieren.
Der Paketverband BIEK (Bundesverband Paket und Expresslogistik) und seine Mitgliedsunternehmen führen ein neues Verfahren zur Sicherstellung transparenter Arbeitsbedingungen bei Vertragspartnern in der Paketbranche ein. Diese können ein rechtssicheres Prüfsiegel von der etablierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH (ZertBau) erhalten.