Moderne Stadtlogistik

Innovative Konzepte unterstützen

In Städten und Gemeinden erbringen Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) Dienstleistungen der unverzichtbaren Grundversorgung. Die Unternehmen der KEP-Branche ermöglichen eine lebendige, stationäre Einzelhandelsstruktur, da sich insbesondere kleinere Geschäfte und Gewerbetreibende bei der Belieferung auf die Paketdienste verlassen. Genauso unentbehrlich ist die Belieferung der Stadtbevölkerung mit Waren aus dem Online-Handel, die immer stärker nachgefragt wird. Der boomende Online-Handel führt dazu, dass der Lieferverkehr nicht mehr auf Einkaufsstraßen und Gewerbegebiete begrenzt ist, sondern im gesamten Stadtgebiet stattfindet. Indem die Paketbranche die enorme Vielfalt der Warenströme organisiert und bündelt, trägt sie zur sparsamen Nutzung der überlasteten Straßen bei. KEP ist Teil der Lösung städtischer Verkehrsprobleme.

Pakete schnell, zuverlässig und flexibel zu liefern ist ein Qualitätsmerkmal unserer Mitgliedsunternehmen. Der Einsatz sparsamer und zunehmend elektrischer Fahrzeuge und die stetige Optimierung der Zustellrouten senken Kosten und schonen die Umwelt. Zu einer modernen Stadtlogistik tragen die Paketdienste zudem mit zahlreichen innovativen Zustellkonzepten, differenzierter Paketinfrastruktur und anderen Konzepten der Mikromobilität bei.

Damit die KEP-Unternehmen auch in Zukunft eine optimale, umweltgerechte und schnelle Versorgung der Städte mit Gütern bieten können, muss der Wirtschaftsverkehr stärker berücksichtigt werden. Bundespolitischen Handlungsbedarf sehen wir hinsichtlich der folgenden Punkte:


1. Wirtschaftsverkehrsgesetz beschließen
Der Wirtschaftsverkehr hat eine elementare Bedeutung für die Versorgung der Städte mit Gütern. Die Bedarfe des Lieferverkehrs sind straßenrechtlich und straßenverkehrsrechtlich jedoch nicht abgebildet. Um die  Versorgungsfunktion von Städten aufrechtzuerhalten, sollte es gesetzlich geregelt werden, dass Verkehrsflächen Wirtschaftsverkehrsbedarfen gewidmet werden können.

Soweit eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Änderung der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden muss, kann dies im Rahmen eines Wirtschaftsverkehrsgesetzes erfolgen, mit dem z. B. das Straßenverkehrsgesetz geändert werden kann. Des Weiteren könnten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum für mobile Mikro-Depots rechtssicher und privilegiert kommunal vergeben werden. Grundsätzlich beinhaltet ein Wirtschaftsverkehrsgesetz die Möglichkeit, Sachverhalte mit Bezug zum Wirtschaftsverkehr in einem Gesetz zu regeln, die andernfalls getrennt gesetzlich geregelt werden müssten:

  • Neues Verkehrszeichen „Ladezone“ einführen
    Städtischer Wirtschaftsverkehr braucht Stellplätze und die Beschäftigten sichere Arbeitsräume. Die bestehenden Ladezonen haben aufgrund der aktuellen Gesetzeslage jedoch keine ausreichende verkehrliche Ordnungsfunktion und die Städte kaum Handlungsspielraum. Gewidmete Stellplätze, z. B. für das Taxigewerbe, sind hingegen straßenverkehrsrechtlich geregelt und bewährt. Zur Kennzeichnung exklusiver gewerblicher Ladebereiche sollte daher ein neues Verkehrszeichen „Ladezone“ in die Straßenverkehrsordnung eingeführt werden. Eine klare Markierung und die Möglichkeit konsequenter Ahndung von Fehlverhalten werden der Problematik des Parkens in zweiter Reihe stark entgegenwirken. Eine zeitliche Begrenzung wahrt die Interessen anderer Nutzerinnen und Nutzer.
  • Rechtssicherheit für mobile Mikro-Depots schaffen
    Mobile Mikro-Depots sind Nutzfahrzeuge oder Ladungsträger, die Paketdienste an geeigneten Orten in urbanen Zustellbezirken abstellen. Sie ermöglichen das Bestücken von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung auf der „allerletzten Meile“. Das Konzept erfüllt die ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele von Kommunen und hat verkehrsmindernde Effekte. Das Gesetz zur Förderung des Carsharings hat gezeigt, dass die rechtssichere und privilegierte Sondernutzung von Verkehrsflächen für das Erreichen gemeinwohlorientierter Ziele mittels gesetzlicher Privilegierung möglich ist.
  • Digitales Verkehrsmanagement ermöglichen
    Knapper Verkehrsraum muss effizienter genutzt werden. Eine zeitlich begrenzte Widmung für exklusive Bedarfe ermöglicht es, zu verschiedenen Tageszeiten den unterschiedlichen Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur gerecht zu werden. Durch digitales Verkehrsraummanagement, z. B. der Parkplätze, können Flächenbedarfe besser erfasst und geregelt werden, ohne dass in Kommunen ein „Schilderwald“ entsteht. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind im Straßen- und Straßenverkehrsrecht zu verankern.

2. Verkehrssicherheit erhöhen
Unsere Städte werden immer komplexer. Neue Arten von Verkehrsmitteln wie elektrische Scooter sind immer  häufiger zu sehen. Sharing-Fahrzeuge verändern das Nutzungsverhalten. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Straßenräume verbessert, mehr Aktivitäten werden in den öffentlichen Straßenraum verlegt. Gastronomie, verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie temporäre Spielstraßen sind Beispiele dafür. Diese gewünschten Entwicklungen steigern die Komplexität des Straßenverkehrs und die Gefahr von Unfällen. Für unsere Mitgliedsunternehmen haben Unfallvermeidung, Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit höchste Priorität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden z. B. in Fahrsicherheitstrainings zu diesen Themen geschult.

Wir wollen, dass die Unternehmen bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit durch sichere Verkehrsinfrastruktur unterstützt werden. Haltemöglichkeiten, die ohne Rangieren genutzt werden können, und temporäre sowie dauerhafte Abgrenzungen, die geschützte Verkehrsräume für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer anbieten, sind wesentliche Elemente. Sie müssen gesetzlich und in Planungsvorschriften der Verkehrsinfrastruktur vorgeschrieben werden.


3. Elektromobilität weiter fördern
Die Paketbranche ist ein prädestiniertes Einsatzfeld für Elektrofahrzeuge im städtischen Verkehr. Sie leistet seit Jahren einen hervorgehobenen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung der Elektromobilität. Die Wirtschaftlichkeit ist bei Elektrofahrzeugen infolge der hohen Anschaffungskosten bisher jedoch nur sehr bedingt gegeben, was eine flächendeckende Verbreitung dieser Technologie ohne flankierende politische Maßnahmen stark hemmt. Investitionen in Elektrofahrzeuge sollten daher in voller Höhe des Nachteils gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen gefördert werden. Da zukünftig mit einer zunehmenden Verbreitung, immer marktkonformeren Fahrzeugpreisen und wachsender Angebotsvielfalt zu rechnen ist, kann die Förderung befristet werden. Weiterhin sollten die Ertüchtigung der elektrischen Anschlussleistung und die Installation von E-Ladepunkten auf privaten Gewerbegrundstücken gefördert werden.

Elektromobilität muss zudem technologieoffen gedacht werden. Wasserstoff ist als Grundlage für  Brennstoffzellentechnologie geeignet, Verkehr emissionsfrei durchzuführen und zur Energiewende beizutragen. Vorteile für die Anwendung im Verkehr sind die regenerative Erzeugung aus der Umwandlung von Solarenergie in Wasserstoff und die Lösung der Reichweitenfrage in der Elektromobilität.


4. Logistik planungsrechtlich berücksichtigen
Städte verändern sich. Die Bewohnerinnen und Bewohner verändern ihr Verhalten und ihre Erwartungen an die Städte. Dazu zählt, dass sie mehr und mehr von zu Hause aus im Internet einkaufen und sich Waren schicken lassen. Für die Zustellung dieser Waren werden öffentliche Straßen genutzt, die dem allgemeinen Gebrauch zur Verfügung stehen, ohne besondere planerische Festsetzungen für die Logistikbedarfe. Auch im Baurecht finden sich keine entsprechenden Regelungen, die den heutigen Bedürfnissen der Logistik entsprechen.

Es ist notwendig, die logistischen Bedarfe zukünftig besser in den planungsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Das Baugesetzbuch sollte den Bedarf für die logistische Nutzung von Flächen als Planungsbelang aufnehmen. Bedarf, der früher planerisch auf bestimmte Bereiche beschränkt werden konnte, tritt nun flächendeckend auf. Damit sind weniger große logistische Anlagen gemeint als vielmehr kleinflächige Nutzungen wie Haltemöglichkeiten für Liefer- und Zustellfahrzeuge, Standorte für Paketstationen oder Mikro-Depots im unmittelbaren Wohnumfeld. Darüber hinaus sollte die Ausstattung von Gebäuden angepasst werden. Zukünftig sollte in der Baunutzungsverordnung verpflichtend geregelt werden, dass alle neuen oder zu sanierenden Gebäude mit Paketkastenanlagen ausgestattet werden müssen, so wie sie derzeit mit Briefkastenanlagen ausgestattet sind.