Stellungnahme Postrechtsmodernisierungsgesetz (Februar 2024)
Die Paketunternehmen investieren massiv in Zukunftsthemen. Dazu zählen Investitionen in die Gewinnung von Arbeitskräften, in die Optimierung der Arbeitsbedingungen, in Digitalisierungsprozesse, in alternative Antriebstechnologien und insbesondere in eine immer nachhaltigere, emissionsärmere und effizientere Innenstadtlogistik. Diese notwendigen Investitionen sind nur möglich, wenn sie auf dem Markt refinanzierbar sind.
Paketdienstleistungen stehen Endkundinnen und Endkunden umfassend und von verschiedenen Anbietern zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung. Längst sichert nicht mehr allein die Deutsche Post die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Paketdienstleistungen ab, sondern alle Paketdienste gemeinsam – von der Hallig bis zur Alm, auf dem Land und in der Stadt. Die Voraussetzungen müssen daher für alle Marktbeteiligten gleich sein – zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Innovationskraft der Unternehmen.
Leider ist das immer noch nicht der Fall. Die letzte Änderungen des Postgesetzes konnten die wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt nicht beseitigen. Die Deutsche Post kann weiterhin ihre Kosten im wettbewerbsintensiven Paketmarkt über das staatlich regulierte Briefporto refinanzieren. Dies ist ihren Wettbewerbern nicht möglich. Über überhöhte Briefporti erhält sie eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Die Chance für die saubere Trennung zwischen dem regulierten Briefbereich und dem wettbewerblichen Paketmarkt wurde bisher vertan. Umso dringender erwarten die Paketdienstleister die im Koalitionsvertrag vereinbarte große Postgesetz-Novelle in der aktuellen Legislaturperiode. Wir begrüßen die Reformabsicht und setzen uns für nachhaltigeren Wettbewerb durch faire Rahmenbedingungen ein. Ziel ist die zukunftsfähige Unterstützung einer leistungsfähigen, ökologisch nachhaltigen und verbraucherfreundlichen Zustelllogistik.
Bei der Novellierung des Postgesetzes muss insbesondere berücksichtigt werden, dass sich die Herausforderungen für den Paketmarkt grundlegend von denen der Briefmärkte unterscheiden. Anders als auf dem Paketmarkt sind die Sendungsmengen im Briefmarkt rückläufig. Anders als auf den Briefmärkten sichern auf dem Paketmarkt alle Paketdienste die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Dies muss sich in der Regulierung abbilden. Für die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen ist es daher essenziell, die Regulierung von Briefsendungen (schriftlichen Mitteilungen) und Paketsendungen (Waren jeder Art) strikt zu trennen. Nur so erhalten auch Wettbewerber der Deutschen Post, die nicht gleichzeitig in den Brief- und Paketmärkten tätig sind, gleichwertige Marktbedingungen, nur so können auch die Rechte der Empfängerinnen und Empfänger marktgerecht umfassend abgesichert werden.